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Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Stromzählern

Stromzähler

Das sind die Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Stromzählern!

Jeder Haushalt oder jede Einrichtung die über einen Stromanschluss verfügt, braucht auch einen Stromzähler. Der Stromzähler hat hierbei eine denkbar einfache Aufgabe, er muss den Verbrauch messen. Dieser Verbrauch ist später wichtig, damit es zwischen dem Stromkunden und dem Energieunternehmen zu einer Abrechnung der Stromkosten kommen kann.

Die Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Stromzählern

Wenn es um die rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Stromzählern geht, muss man wissen, welche Aufgabe der Stromzähler hat. Er ist eine Messeinrichtung die den Stromverbrauch zählt. Gerade diese Eigenschaft als Messeinrichtung erfordert einige rechtliche Rahmenbedingungen, die unerlässlich für den Betrieb von einem Stromzähler sind. Beispielhaft sei hier die Messgenauigkeit beim Zählen vom Stromverbrauch zu nennen. Würde hier der Stromzähler nicht ordentlich arbeiten, so wäre das natürlich entweder für den Stromkunden oder aber auch für das Energieunternehmen mit einem finanziellen Nachteil  verbunden. Die Messgenauigkeit von einem Stromzähler ergibt sich hierbei aus dem sogenannten Messstellenbetriebsgesetz. In diesem Messstellenbetriebsgesetz wird genau festgestellt, in welchen Messbereichen ein Stromzähler arbeiten muss. Und was für kleine Abweichungen beim Messergebnis als akzeptabel sehen kann und welche nicht. Zudem ergeben sich hinsichtlich den Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Stromzählern auch Anforderungen zum Messstellenbetriebsgesetz, in welchen Abständen ein Stromzähler auszutauschen ist. Das ist in regelmäßigen Abständen notwendig, um die Messgenauigkeit zu erhalten.

Stromzähler nicht gleich Stromzähler

Im Bezug auf Stromzähler gab es in den letzten Jahren Veränderungen. So gibt es den einen Stromzähler nicht mehr. Neben dem klassischen Stromzähler, der ausschließlich den Verbrauch aktuell feststellt, gibt es mittlerweile auch sogenannte Smartmeter.  Diese Smartmeter die auch als digitale oder moderne Stromzähler bezeichnet werden, können mehr. So können sie je nach Modell, nicht nur den Verbrauch genauer aufzeichnen und diese anzeigen lassen. Je nach Modell vom Stromzähler ist hier eine Datenspeicherung von bis zu zwei Jahren möglich. Und noch etwas gibt es je nach Modell, nämlich die Fähigkeit von einem solchen Smartmeter selbstständig mit dem Energieunternehmen zu kommunizieren. So kann zum Beispiel die Feststellung vom jährlichen Verbrauch, direkt vom Energieunternehmen aufgrund von einem Zugriff auf den Zähler, festgestellt werden. Damit entfällt die Notwendigkeit seinen Zähler ablesen zu müssen und den Verbrauch an das Energieunternehmen zu melden. Hierbei ist vielleicht ganz wissenswert, die klassische Variante von einem Stromzähler ist nur noch bis 2032 zulässig. Danach sind ausschließlich Smartmeter zulässig. 

Veränderungen durch Smartmeter bei den rechtlichen Rahmenbedingungen

Durch diese Smartmeter gibt es aber auch rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Stromzählern. So wurde hier das bereits vorgestellte Messstellenbetriebsgesetz geändert. Das Messstellenbetriebsgesetz spricht hierbei von „modernen Messeinrichtungen“ und „intelligenten Messsystemen“, die hier in das Gesetz aufgenommen worden sind. Neben einer Einbaupflicht ab 2032, wurde in das Gesetz aber auch Rahmenbedingungen formuliert. So zum Beispiel das der Wechsel, genauer der Einbau und der Betrieb von einem Stromzähler hin zu einem Smartmeter nur 20.00 Euro im Jahr kosten darf. Ebenso muss der Verbraucher laut dem Messstellenbetriebsgesetz mindestens drei Monate vor dem Wechsel vom Zähler, über die Notwendigkeit von einem Wechsel informiert werden. Der Stromverbraucher als Kunde hat dann zudem ein Wahlrecht, hinsichtlich der Auswahl ob es sich um einen modernen Stromzähler handeln soll oder um einen intelligenten. Die letztere Variante von einem Stromzähler, ist die, die auch mit dem Energieunternehmen kommunizieren kann.

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